AGB

AGB Camps

1. Vertragsabschluss
Veranstalter des Camps ist die Fußballschule Bentz, Frauenstr. 29, 74321 Bietigheim-Bissingen. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, über die Homepage oder per E-Mail erfolgen.

2. Leistungsumfang
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Veranstalters. Änderungen sind möglich. Sie obliegen der Entscheidung des Betreuungspersonals vor Ort.

3. Bezahlung
Der Rechnungsbetrag ist nach Erhalt der Teilnahmebestätigung bis spätestens 14 Tage vor Beginn des entsprechenden Camps auf das Konto der Fußballschule zu überweisen. Bei einer Anmeldung innerhalb der letzten 14 Tage vor einem Camp, kann der Betrag entweder auf das Konto überwiesen oder bar am ersten Tag des Camps entrichtet werden.

4. Rücktritt und Kündigung durch die Fußballschule
Die Fußballschule kann in folgenden Fällen vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten oder nach Beginn der Veranstaltung den Vertrag kündigen:
a) Wenn die festgelegte Zahl von 20 Teilnehmern nicht erreicht wird.
b) Wenn der Teilnehmer die Durchführung der Veranstaltung ungeachtet einer Abmahnung der Fußballschule nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Nach einer Kündigung besteht seitens des Teilnehmers kein Anspruch auf Erstattung des bereits geleisteten Beitrags.

5. Haftung
Der Veranstalter haftet für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Trainer und Betreuer, die ordnungsgemäße Durchführung des Camps und die ordnungsmäßige Erbringung der sonstigen vertraglich vereinbarten Leistungen. Der Veranstalter haftet nicht für die Fahrlässigkeit der Trainer und Betreuer. Keine Haftung seitens des Veranstalters besteht bei Einbruch oder Diebstahl. Der Erziehungsberechtigte haftet für die vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Schäden des jeweiligen Teilnehmers.

6. Versicherungen
Jeder Teilnehmer muss kranken- und haftpflichtversichert sein. Die direkte An- und Abfahrt sowie Verletzungen und Beschädigungen während der Trainingsdauer, sind durch die Kranken- bzw. Haftpflichtversicherung der Erziehungsberechtigten abzudecken. Der Abschluss weiterer Versicherungen liegt im Ermessen der Teilnehmer.

7. Medizinische Versorgung
Wird ein Teilnehmer während der Veranstaltung krank oder verletzt, so bevollmächtigen der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten die Fußballschule, alle notwendigen Schritte und Aktionen für eine sichere, angemessene Behandlung und/oder seinen Heimtransport zu veranlassen. Sollten der Fußballschule durch eine medizinische Notfallversorgung eines Teilnehmers Kosten entstehen, so erklären sich der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten bereit, diese umgehend zu erstatten.

8. Foto- und Filmrechte
Die Teilnehmer und ihre gesetzlichen Vertreter erklären mit der Anmeldung ihr Einverständnis dazu, dass von den Teilnehmern Bildnisse und Filmaufnahmen angefertigt und durch die Fußballschule verbreitet und öffentlich zur Schau gestellt werden - auch im Internet -, und zwar ohne Beschränkung des räumlichen, inhaltlichen oder zeitlichen Verwendungsbereichs und insbesondere wiederholt auch zu Zwecken der eigenen oder fremden Werbung.

9. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch die gesetzliche Regelung zu ersetzen, die dem verfolgten Vertragszweck möglichst nahe kommt.

AGB Stützpunkte

1. Vertragsabschluss
Veranstalter der Stützpunkte ist die Fußballschule Bentz, Frauenstr. 29, 74321 Bietigheim-Bissingen. Anmeldung kann schriftlich, mündlich, über die Homepage oder per E-Mail erfolgen.

2. Leistungsumfang
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Veranstalters. Änderungen sind möglich. Sie obliegen der Entscheidung des Betreuungspersonals vor Ort.

3. Bezahlung
Mit Vertragsschluss und Erhalt der Teilnahmebestätigung ist der Rechnungsbetrag bei Einmalzahlung binnen 14 Tagen zur Zahlung fällig. Bei monatlicher Überweisung muss der Betrag  jeweils bis zum 04. Tag eines jeden Monats auf dem Konto der Fußballschule eingegangen sein.

4. Rücktritt und Kündigung durch die Fußballschule
Die Fußballschule kann in folgenden Fällen vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten oder nach Beginn der Veranstaltung den Vertrag kündigen:
a) Wenn die festgelegte Zahl von 10 Teilnehmern nicht erreicht wird.
b) Wenn der Teilnehmer die Durchführung der Veranstaltung ungeachtet einer Abmahnung der Fußballschule nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.Nach einer Kündigung besteht seitens des Teilnehmers kein Anspruch auf Erstattung des Saisonbeitrags.

5. Haftung
Der Veranstalter haftet für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Trainer und Betreuer, die ordnungsgemäße Durchführung der Stützpunkte und die ordnungsmäßige Erbringung der sonstigen vertraglich vereinbarten Leistungen. Der Veranstalter haftet nicht für die Fahrlässigkeit der Trainer und Betreuer. Keine Haftung seitens des Veranstalters besteht bei Einbruch oder Diebstahl. Der Erziehungsberechtigte haftet für die vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Schäden des jeweiligen Teilnehmers.

6. Versicherungen
Jeder Teilnehmer muss kranken- und haftpflichtversichert sein. Die direkte An- und Abfahrt, sowie Verletzungen und eventuelle Schäden während der Trainingsdauer sind durch die jeweiligen Versicherungen der Erziehungsberechtigten sowie durch die Versicherung der Fußballschule abgesichert.

7. Medizinische Versorgung
Wird ein Teilnehmer während der Veranstaltung krank oder verletzt, so bevollmächtigen der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten die Fußballschule, alle notwendigen Schritte und Aktionen für eine sichere, angemessene Behandlung und/oder seinen Heimtransport zu veranlassen. Sollten der Fußballschule durch eine medizinische Notfallversorgung eines Teilnehmers Kosten entstehen, so erklären sich der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten bereit, diese umgehend zu erstatten.

8. Foto- und Filmrechte
Die Teilnehmer und ihre gesetzlichen Vertreter erklären mit der Anmeldung ihr Einverständnis dazu, dass von den Teilnehmern Bildnisse und Filmaufnahmen angefertigt und durch die Fußballschule verbreitet und öffentlich zur Schau gestellt werden - auch im Internet -, und zwar ohne Beschränkung des räumlichen, inhaltlichen oder zeitlichen Verwendungsbereichs und insbesondere wiederholt auch zu Zwecken der eigenen oder fremden Werbung.

9. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch die gesetzliche Regelung zu ersetzen, die dem verfolgten Vertragszweck möglichst nahe kommt.